Dieses Thema ist nicht Bestandteil meines Newsletters, weil sich diese Neuigkeit quasi erst nach Redaktionsschluß (hach, cool – das ich diesen Begriff mal verwenden konnte – klingt doch echt super wichtig, oder? Auch, wenn meine “Redaktion” aus meinem Laptop und mir besteht…) ergeben hatte – aber sie passt schon in meine “News-Serie” von dieser Woche:
Diese Email der Personalleitung wurde im Rathaus rumgeschickt und auch die Mitglieder des Gemeinderates wurden natürlich imformiert:
“Herr Dr. Goerges wurde am 11.09.2016 von den Bürgerinnen und Bürgern der Inselgemeinde Juist direkt zum Bürgermeister gewählt.
Die Dauer der Amtszeit von Herrn Dr. Goerges wurde nun vom Landkreis Aurich abschließend geprüft:
Gem. § 80 Abs. 8 S. 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beginnt die Amtszeit des Nachfolgers erst mit Ablauf des Tages, an dem die Amtszeit des Amtsinhabers endet. Da die achtjährige Amtszeit von Herrn Patron bis zum 30.11.2016 andauerte, begann die Amtszeit von Herrn Dr. Goerges am 01.12.2016.
Die Amtszeit von Herrn Dr. Goerges läuft damit gem. § 80 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 NKomVG (“übriger Fall”) für die Restdauer der laufenden und die Dauer der folgenden allgemeinen Wahlperiode der Abgeordneten, also bis zum 31.10.2026.
Dies gilt auch, wenn als Wahltag der allgemeine Kommunalwahltag (11.09.2016) festgelegt wurde, so dass nicht etwa § 80 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a NKomVG Anwendung findet mit der Maßgabe, dass die Wahlperiode bis zum 31.10.2021 andauert.
Diese Rechtsauffassung wird auch seitens des Niedersächsischen Innenministeriums und der Niedersächsischen Versorgungskasse vertreten.”
Heißt also mit anderen Worten, dass Herr Dr. Tjark Goerges 10 Jahre im Amt bleibt, weil Dietmar Patron einen Monat länger gearbeitet hat und Herr Goerges sonst nur 4 Jahre und 11 Monate Bürgermeister gewesen wäre.
Ganz liebe Grüße und eine tolle Wochenmitte von der Uta